Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das seit 2013 seinen Stromverbrauch rein rechnerisch komplett aus Erneuerbaren Energien (EE) decken konnte. Zugleich bleibt MV auch von Netzengpässen und Abregelungen nicht verschont. Bei viel Wind und Sonne bzw. geringem Verbrauch kann es zu Netzengpässen kommen, welche meist zu Lasten der Stromerzeugungsanlagen gehen und letztlich auch EE-Anlagen abgeregelt werden.
Eine solche Abregelung ist vermeidbar, wenn im Falle von Netzengpässen der erzeugte bzw. erzeugbare EE-Strom, bis zur nächstmöglichen Einspeisung ins Netz, anderweitig genutzt wird. Sektorenkopplungsanlagen stellen eine solche Option dar. Statt einer Abregelung der EE-Anlagen könnte der erneuerbare Strom über Power-to-X-Anlagen für die Energiebedarfe in den Sektoren Verkehr und Wärme durch Umwandlung in andere Energieträger nutzbar gemacht werden. Dadurch leisten die Sektorenkopplungsanlagen einen bedeutenden Beitrag zur Dekarbonisierung der Energieversorgung insgesamt.
Betreiber, Projektierer und Investoren sind jedoch nicht unerheblichen Hemmnissen ausgesetzt:
– regulatorische Rahmenbedingungen zum Einsatz von EE-Strom in Sektorenkopplungsanlagen, die eine Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft verhindern und durch staatlich veranlasste Stromnebenkosten für eine Mehrbelastung sorgen
– zunehmende Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung und den Gemeinden vor Ort
– erschwerte Finanzierung durch Verfahrensverzögerungen und Projektverschiebungen
– Fehlen vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen mit Energie aus konventionellen Energieträgern in den Sektoren Verkehr und Wärme